Aufgabenbeschreibung des Referates IuK
Das Referat hat folgende Aufgaben (die Aufzählungen sind beispielhaft):
- Absprachen und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Technischen Leitung Einsatz des Landesverbandes
- Auswahl und Einsatz von qualifizierten Ausbildern / Prüfern
- Absprachen von Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten
- Beratung bei der Organisation und Aufstellung von Einsatzgruppen sowie deren fernmeldetechnischer Ausstattung
- Federführende Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten IuK
- Teilnahme an den Referenten-Fachtagungen (ReFa)
- Verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung von Sprechfunkern, Ausbildern und Einsatzkräften nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung, der Sprechfunkdienstanweisung und ergänzenden Landesrechtlichen Bestimmungen
- Verantwortlicher "Betriebsleiter" gemäß Ziffer 3.1 der Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG
- Verantwortliche Überwachung der Einsatzfähigkeit der im LV eingesetzten Fernmeldemittel sowie der Befähigung der eingesetzten Sprechfunker
- Absprachen und Zusammenarbeit mit den Referenten IuK der Bezirke
- Vorgabe der Organisation und Überwachung der fachbezogenen Ausbildung
- Informationsaustausch / Kontaktpflege mit/zu Behörden, Verbänden und anderen Organisationen
- Federführende Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren zum Betreiben von Funkanlagen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und ergänzenden Verwaltungsvorschriften
- Organisation / Verwaltung (An-, Ab- und Änderungsmeldungen) zu im LV RLP betriebenen Fernmeldemitteln des DLRG-Betriebsfunks und des BOS-Sprechfunks (Analog-und Digitalfunk)
- Beratung der Untergliederungen bei der Beschaffung und der Inbetriebnahme von Fernmeldemitteln (Betriebsfunk, BOS-Funk, Rheinfunk)
- Führung und Fortschreibung von fachbezogenen statistischen Daten
- Erhebung von Jahresmeldungen über im LV vorhandene / betriebene Fernmeldemittel, Zusammenfassung der Meldungen und Weiterleitung an die vorgesehenen Empfänger