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Lehrgänge und Kurse

Schwimmen mit Menschen mit Beeinträchtigungen (Nr.: 2025-0119)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
  1. Lizenzinhaber folgender Lizenzen: - Lehrschein (DPO 181) - Ausbilder Schwimmen (DPO 182) - KKS-Lizenz
  2. Interessierte an diesem Thema (auch ohne Lizenz)
  3. Interessierte: Dieser Lehrgang steht Teilnehmern anderer Fachverbände offen.
Voraussetzungen
(einzureichen bis 08.11.2025)
  • Mindestalter 16 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
Inhalt

Der Lehrgang findet unter Beteiligung von Sportlern von Special Olympics Rheinland-Pfalz sowohl in der Theorie wie auch der Praxis statt.
Theorie
:

  • Eröffnung vielfältiger Bewegungsangebote im Bewegungsraum Wasser aufgrund der Schwimmfähigkeit
  • Übersicht über verschiedene Arten von Behinderungen und deren Berücksichtigung in der Schwimmausbildung
  • Didaktik/Methodik und Besonderheiten der Schwimmausbildung
  • Konkrete Inhalte aus der Trainingspraxis und deren theoretischen Grundlagen
  • Umgang mit behinderten Menschen

Praxis:

  • Biomechanik des Schwimmens
  • Bewusstmachen von geänderten Bewegungsabläufen beim Schwimmen
  • Trainingspraxis mit den SO-Athlethen
  • Umgang mit Körperbehinderungen
Ziele
  • Erwerb von Handlungskompetenz im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Förderung des Inklusionsgedankens
  • Abbau der Scheu im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen
Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG LV RLP, Referat Lizenzen (Kontakt)
Leitung
Anja Geisel
Referent(en)
Dr. Thomas Quendt, Jonas Merz
Veranstaltungsort
DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz, Bergstraße 18, 56332 Lehmen
Termin
08.11. 09:00 Uhr bis 09.11.25 17:00 Uhr - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
12.10.2025 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Landesverband Hessen e.V.
  • Landesverband Nordrhein e.V.
Gebühren
  • 155,00 € für Lehrgangsgebühren (inkl. Übernachtung im DZ und Verpflegung) (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an.)
  • 175,00 € für Lehrgangsgebühren (inkl. Übernachtung im DZ und Verpflegung) für TN aus anderen LVen (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an.)
  • 15,00 € für Einzelzimmergebühr (nur nach Verfügbarkeit) je Nacht (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an.)
Mitzubringen sind
  1. Badebekleidung
  2. Schreibutensilien
  3. PO S/RS (aktuelle Fassung als Download von DLRG-Homepage: www.dlrg.de)
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Der Lehrgang ist als Fortbildungslehrgang konzipiert. Die Fortbildungsstunden werden zur Verlängerung der o. a. Lizenzen anerkannt. 
Inhaltlich geht der Lehrgang auf Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen ein.

Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.

Die Teilnahme ist samstags und sonntags jeweils bis zum Unterrichtsende notwendig.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben. Die in der Ausschreibung angegebenen Zeiten sind als grobe Orientierung zu sehen.

In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:

  • Stornierung bis zum Meldeschluss: kostenfrei,
  • Stornierung bis zum 14. Tag (inklusive) nach Meldeschluss: 50 % der gesamten Lehrgangskosten,
  • Stornierung ab dem 15. Tag nach Meldeschluss: 100 % der Lehrgangskosten.

Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.

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