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Lehrgänge und Kurse

Lehrscheinverlängerung (Nr.: 2025-0123)

Modell Rhein-Mosel
Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
  • Lizenzinhaber (DPO 181, DPO 182, DPO 183, KKS-Lizenz)
  • Interessierte an dieser Thematik
Voraussetzungen
(einzureichen bis 05.10.2024)
  • Mindestalter 18 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • Ausbilder-Lizenz (oder Interesse)
Inhalt

Theorie:

  • Neuerungen im Bereich Ausbildung
  • verschiedene Formen der Rettungsfähigkeit und deren Abgrenzung
  • Richtlinie(n) der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen
  • Rettungsmittel in der theoretischen Ausbildung (Methodische Übungsreihen)

Praxis:

  • Training der koordinativen Fähigkeiten
  • abwechslungsreiches Schnorcheltraining
  • Techniken des Anlandbringens
  • praktischer Einsatz von Rettungsmitteln

Ggf. wechselnde Themen nach Aktualität

Ziele

Verlängerung einer Lizenz

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG LV RLP, Referat Lizenzen (Kontakt)
Leitung
Ralf Bogler, Wolfram Krauß
Veranstaltungsort
Lahnstein / Niederlahnstein, Lahnstein / Niederlahnstein
Termin
11.10.25 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Lahnstein / Niederlahnstein : Lahnstein / Niederlahnstein,

Meldeschluss
14.09.2025 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Gebühren
  • 60,00 € für Lehrgangsgebühren inkl. Verpflegung (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise. Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten a)
Mitzubringen sind

Schreibutensilien, Badesachen. ABC-(Grund-)Ausrüstung

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Der Lehrgang wird im LV Rheinland-Pfalz mit 9 LE zur Lizenzverlängerung anerkannt.

Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben. Die in der Ausschreibung angegebenen Zeiten sind als grobe Orientierung zu sehen.

In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:

  • Stornierung bis zum Meldeschluss: kostenfrei,
  • Stornierung bis zum 14. Tag (inklusive) nach Meldeschluss: 50 % der gesamten Lehrgangskosten,
  • Stornierung ab dem 15. Tag nach Meldeschluss: 100 % der Lehrgangskosten.

Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.

Dokumente

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