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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Für den Erwerb der Lizenz Ausbildungsassistent Schwimmen (PO 171) bzw. Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen (PO 172) sind, neben diesem Lehrgang (GAA - Gemeinsame Assistentenausbildung), noch die Lehrgänge Ausbildungsassistent Schwimmen und/oder Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen zusätzlich erforderlich. Die weiteren Termine für AA Schwimmen und AA Rettungsschwimmen sind auch bereits online!
Für die Lizenzen KKS, PO 181, 182 und 183 wird der komplette Lehrgang für die Lizenzverlängerung mit 15 LE anerkannt.
Nachweise der Voraussetzungen sind per E-Mail an die Lehrgangsleitung zu senden (spätestens bis zum 17.10.2026)!
Originale sind zum Lehrgang mitzubringen!
Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Verpflegung wird nicht zentral organisiert. Die Teilnehmer können sich selbst Verpflegung und Getränke mitbringen!
Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen nur am gesamten Lehrgang möglich. Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten und Qualifikation, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Die genauen täglichen Anfangs-/Endzeiten des Lehrgangs werden den Teilnehmern mit der Einladung zum Lehrgang bekannt gegeben.
Änderungen vorbehalten!
In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:
Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.
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