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Lehrgänge und Kurse

Gemeinsame Assistentenausbildung (GAA) - Trier (Nr.: 2026-0219)

Ausbildungsassistent Teil 1 (GAA)
Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
  • Aktive Helfer in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung
  • Interessenten am Erwerb der Qualifikation Ausbildungsassistent Schwimmen (171) und/oder Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen (172)
  • Interessenten am Erwerb der Qualifikation Ausbilder Schwimmen (182), Ausbilder Rettungsschwimmen (183) oder Lehschein (181)
  • Lizenzinhaber (KKS und PO 181, 182 ,183) - zur Lizenzverlängerung mit 15 LE anerkannt
Voraussetzungen
(einzureichen bis 17.10.2026)
  • Mindestalter 15 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Mitgliedschaft in der DLRG (wird automatisch geprüft bzw. bei Heimatgliederung angefragt, sofern möglich)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ gemäß DLRG Merkblatt M3-002-17 oder ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (falls erforderlich)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung oder eine Erste-Hilfe-Fortbildung, jeweils nicht älter als 2 Jahre (nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH))
  • mindestens Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze, nicht älter als 2 Jahre
  • Voraussetzungen für Teilnehmende zur Lizenzverlängerung: Mindestalter 18 Jahre, Mitgliedschaft in der DLRG, Befürwortung der Teilnahme durch die zuständige Gliederung, „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ gemäß DLRG Merkblatt M3-002-17 oder ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (falls erforderlich), Besitz einer DLRG Ausbilderlizenz (z.B. KKS, Schwimmen, Rettungsschwimmen, Lehrschein)
Inhalt
  • Lehrverhalten, unterschiedliche Vermittlungsformen
  • Bewegungslehre, Auftrieb, Wasserwiderstand, Technik Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen
  • Methodische Übungsreihen, induktive und deduktive Technikschulung, Lehr- und Lernhilfen
  • Praxis: Brust, Kraul, Rücken, Lehrübungen, Fehlerkorrektur
  • Praxis: Einsatz von Lehrmaterial, Reflexion
  • Aufsichtspflicht, Garantenstellung, Versicherungsschutz, Rettungsfähigkeit
  • Lernalter, Leistungsdifferenzierung, differenzierte Zielgruppen
  • Unterrichtsplanung und -gestaltung: Organisatorische Voraussetzungen, Stundenaufbau, Organisationsformen
  • unterschiedliche Übungsstätten, Vorbereitung eines Trainingsplanes
  • Grundlagen der Leistungssteigerung, Streckenverlängerung
  • Gender Mainstreaming und Diversity Management
  • PsG: Grenzen Erkennen und achten
Ziele

Für den Erwerb der Lizenz Ausbildungsassistent Schwimmen (PO 171) bzw. Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen (PO 172) sind, neben diesem Lehrgang (GAA - Gemeinsame Assistentenausbildung), noch die Lehrgänge Ausbildungsassistent Schwimmen und/oder Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen zusätzlich erforderlich. Die weiteren Termine für AA Schwimmen und AA Rettungsschwimmen sind auch bereits online!

Für die Lizenzen KKS, PO 181, 182 und 183 wird der komplette Lehrgang für die Lizenzverlängerung mit 15 LE anerkannt.

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
Johannes Hild (seminare@obermosel.dlrg.de, Tel: 02607963130)
Leitung
Johannes Hild
Referierende
Achim Rohles, Alexander Benjamin Pfleger, Carla Faber, Eduard Koll, Erwin Wagner, Petra Stieger, Stephanie Weber
Veranstaltungsort
DLRG Gerätehaus Trier-Euren, Schalkenbachstraße 16-18, 54294 Trier
Termine
2 Termine insgesamt
07.11.26 08:45 Uhr bis 18:00 Uhr - DLRG Gerätehaus Trier-Euren
08.11.26 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr - DLRG Gerätehaus Trier-Euren

Adresse(n):
DLRG Gerätehaus Trier-Euren: 54294 Trier, Schalkenbachstraße 16-18
Meldeschluss
10.10.2026 12:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 24
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Landesverband Saar e.V.
  • Stadtverband Darmstadt e.V.
Gebühren
  • 75,00 € für DLRG Mitglieder (LV Rheinland-Pfalz)
  • 100,00 € für DLRG Mitglieder (anderer LV)
  • 100,00 € für Externe Teilnehmer (z.B. Institution des öffentlichen Dienstes)
Mitzubringen sind
  • Schreibsachen
  • Schwimmsachen
  • evtl. Kapuzenpulli/Bademantel (falls es Wartezeiten im Schwimmbad gibt)
  • Nachweise der Voraussetzungen im Original
  • Handy, Tablet oder Notebook mit den lokal gespeicherten digitalen Handbüchern, die für den jeweiligen Lehrgang benötigt werden.
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Nachweise der Voraussetzungen sind per E-Mail an die Lehrgangsleitung zu senden (spätestens bis zum 17.10.2026)!

Originale sind zum Lehrgang mitzubringen!

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Verpflegung wird nicht zentral organisiert. Die Teilnehmer können sich selbst Verpflegung und Getränke mitbringen!

Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen nur am gesamten Lehrgang möglich. Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten und Qualifikation, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.

Die genauen täglichen Anfangs-/Endzeiten des Lehrgangs werden den Teilnehmern mit der Einladung zum Lehrgang bekannt gegeben.

Änderungen vorbehalten!

In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:

  • Stornierung bis zum Meldeschluss:          kostenfrei
  • Stornierung nach dem Meldeschluss:      50 % der Lehrgangskosten,
  • Stornierung innerhalb 2 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Lehrgangskosten

Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.

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